Decarium
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Wichtige Dinge regeln. Die Kontrolle behalten.

Manchmal kann es ganz schnell gehen und dann ist man froh, Wichtiges so gesteuert zu haben, daß alles nach den eigenen Vorstellungen abläuft.

Mit der Patientenverfügung kann sicher gestellt werden, auch dann in der individuell gewünschten Weise medizinisch versorgt zu werden, wenn man selbst vorübergehend seine Vorstellungen nicht mehr selbst äußern kann.
Die Herausforderung ist dabei: was genau muß alles geregelt sein, welche Form ist vorgeschrieben, wie formuliert man seine speziellen Wünsche in juristisch verlässlicher Weise? Kein Fall ist wie der andere, die individuellen Unterschiede erfordern eine sorgfältige Prüfung.

Die Vorsorgevollmacht hat eine ähnliche Funktion, allerdings bezogen auf Rechtsgeschäfte. Hier ist es schwierig, den genau gewünschten Umfang einzugrenzen und dafür zu sorgen, dass die Verfügung auch im richtigen Moment zur Verfügung steht.

Eine wichtige Sache, die wohl jedem am Herzen liegt, ist die Absicherung der Angehörigen nach dem eigenen Tod. Doch wie wird Streit vermieden? Wie sollen die persönlichen Vorstellungen so formuliert werden, daß ein intelligentes Testament ohne Auslegungsprobleme entsteht?

Die Organspendeverfügung wiederum regelt, ob und wenn ja, welche Organe post mortem verwertet werden dürfen. Sie soll aber nicht in Widerspruch zu den anderen Vorsorgemassnahmen stehen. Nach den jüngsten Skandalen und der aktuellen Neuregelung der hierzu neu gefassten Gesetze ist leider eine große Verunsicherung entstanden. Denn eines ist sicher- ohne ausreichende Organspenden sterben Menschen- jeden Tag. 

Alles wichtige Fragen, die ohne professionelle Hilfe kaum lösbar sind. Notwendig hierzu sind deshalb Spezialisten, möglichst erfahrene  Fachanwälte für Familienrecht, die täglich mit all diesen Materien betraut sind. Nur so können die klassischen Problembereiche erkannt und eine persönlich stimmige Lösung vermittelt werden.